Künstliche Befruchtung - Krankenkassen müssen nicht für Samenbank bezahlen
Das Einfrieren weiblicher Eizellen für künstliche Befruchtungen ist eine Kassenleistung. Doch darf auch ein Mann seine Spermien auf Kassenkosten einlagern, wenn er um seine Zeugungsfähigkeit bangt?Powered by Finanznachrichten