Kontenklärung - Ostdeutschen droht Verlust von Rentenansprüchen
Nur noch bis Ende des Jahres müssen Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben aufbewahrt werden. Wer dort beschäftigt war, sollte daher bald eine Klärung seines Rentenversicherungskontos beantragen.Powered by Reisesuchmaschine