Einsparungen möglich - BGH entscheidet: Sanitätshäuser dürfen Kassenpatienten die Zuzahlung erlassen
Krankenversicherte dürfen auf Preisnachlässe bei medizinischen Hilfsmitteln wie Schuheinlagen, Blutzuckertests oder Hörgeräten hoffen. Ein Grundsatz-Urteil erlaubt es den Händlern solcher Produkte, ihren Kunden die Zuzahlung an die gesetzliche Krankenkasse zu erlassen.
Powered by Vergleichsportal